Donnerstag, 27. November 2014

Einfuhrverbot

Der gefährliche Link 















Putin lädt Autor nach Moskau ein

In einer Aufsehen erregenden Rede hat heute der Kreml-Chef Wladimir Putin das Einfuhrverbot für die Broschüre "Zerstreutes Wohnen - Ratgeber für alle ab 70" begründet. Wer sich darüber lustig mache, dass Seniorinnen und Senioren gelegentlich etwas vergessen, schreibe zwar eigentlich in seinem Sinne, denn Vergesslichkeit der Bevölkerung sei für seine Politik durchaus nützlich, sei aber nur wirkungsvoll, wenn nicht nur über 70-Jährige ein schlechtes Gedächtnis hätten. Putin: "Der Boykott würde also nicht für eine Broschüre gelten, die Zerstreutes Wohnen - Ratgeber für alle ab 18 heißt."

Putin schlug Heinz-Peter Tjaden ein Gespräch in Moskau über seine Änderungswünsche vor. Der Kreml-Chef versicherte: "Schreibt Tjaden, was ich will, wird er sich bei uns sehr wohl fühlen." Mache er das nicht, dann gelte: "In dem Fall wird er nicht 70."

Dienstag, 1. Juli 2014

Zerstreutes Wohnen




















Der ultimative Ratgeber

Frauen und Männer in Deutschland werden durchschnittlich betrachtet immer älter. Die meisten möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben, vor Alten- und Pflegeheimen schrecken sie zurück, betreutes Wohnen lehnen sie ab. Bleibt: zerstreutes Wohnen.

Doch wie gestaltet man im Alter den Alltag, mit welchen Problemen muss man rechnen, wie kann man diese Probleme lösen oder auf die leichte Schulter nehmen?

Darauf bekommt man im Rheuma-Verein, in der Senioren-Bewegungsgruppe oder vom Hausarzt keine zufriedenstellenden Antworten. Aber vom Verfasser dieses Ratgebers, der sich in jede Situation hinein versetzt und den Leserinnen und Lesern auseinander setzt, womit sie von 7 Uhr morgens bis spät abends rechnen müssen, falls sie sich überhaupt noch an die Schwierigkeiten erinnern können, die sie soeben gehabt haben.

Thema dieses Ratgebers sind auch die schönen Seiten des Alters, die viel zu selten entdeckt werden. Der Autor macht sich auf die Suche nach diesen schönen Seiten. Vielleicht findet er welche. Wir werden lesen...

Eine Leseprobe

Heimgesetz

WG-Gründungen sollen erleichtert werden

Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeig­neten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein we­sentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Grün­dung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.

Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.

In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plät­zen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unter­stützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damali­gen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungs­bedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.

Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohne­rinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Be­wohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverord­nungen gelten.


Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsan­hörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html

Freitag, 27. Juni 2014

Tödlicher Wohnpark

Gefährlich ist´s das Fach zu öffnen. Foto: Heinz-Peter Tjaden














Sterben in Burgwedel wird noch lächerlicher

Die Toten werden immer flexibler. Hat kürzlich der große Burgwedeler Journalist Martin Lauber in der weltberühmten "Nordhannoverschen Zeitung" berichtet. Deshalb plant die Stadt neue Konzepte für die Friedhöfe. Geplant sind Skat-Dreifachgräber, Rommee-Gruften und Poker-Reizurnen, damit nicht noch mehr wanderlustige Leichen ihre Gebeine in die Knochen nehmen und gen Mittelmeer entklappern.

Doch das Sterben in Burgwedel soll noch attraktiver werden, besser geschrieben: noch lächerlicher. Sie heißt Andrea. Sie ist Pflegerin im Großburgwedeler WohnPark. Andrea hat etwas im Fach. Bisher ist noch niemand an ihrem Fach gewesen. Doch am Montag ist es so weit. Dann wird sie ihr Fach öffnen und Einfluss nehmen auf die demographische Entwicklung der Stadt, die sich im Nu durchschnittlich betrachtet verjüngen wird. Weil sich die Seniorinnen und Senioren tot lachen. Denn Andrea hat sich vorgenommen: "Ich werde aus dem Ratgeber ´Zerstreutes Wohnen´ nicht nur vorlesen, ich werde die Broschüre weiter empfehlen." Wobei sie Seniorinnen und Senioren meint, die ernsthaft daran glauben, dass ihr Leben noch ein paar Jahre dauern könnte.

Könnte es nur, wenn Andrea ihr Fach am Montag nicht öffnen würde...

Dienstag, 17. Juni 2014

Altenpflegeausbildung

Kein Schulgeld mehr

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Ein­bringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflege­ausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Ver­bänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeld­freiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.

In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.

In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Men­schen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.

Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schu­len mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.

Dienstag, 15. April 2014

Forza Italia

Silvio Berlusconi und das veruntreute Wohnen

In Deutschland unterscheiden wir seit Veröffentlichung meines Ratgebers zwischen betreutem und zerstreutem Wohnen. In Italien kommt jetzt veruntreutes Wohnen hinzu. Hinterzieht dort jemand über 70 Steuern, wandert er nicht ins Gefängnis, er hilft für ein paar Tage in einem Seniorenheim. Wie demnächst Silvio Berlusconi, der nach Auffassung eines Mailänder Richters zu alt ist für den Knast, aber jung genug für den Transport von Bettpfannen.

Silvio Berlusconi hat sich über seine neue Aufgabe zwar erst mächtig aufgeregt und sie dann ins Lächerliche gezogen, weil er sich nach dreimal G 8 22 Mal Ü 70 einfach nicht vorstellen kann, aber wo ein Römer spinnt, fällt einem Mailänder immer noch etwas ein. Muss der Silvio Berlusconi wegen der Europa-Parlamentswahlen dringend hinter einem Rednerpult stehen, gibt ihm der Richter frei. Nennt man "Forza Italia".

Dienstag, 8. April 2014

Aufgelesen

Auf dem Weg zur Stadtbibliothek
Sie sind über 70, haben heute Morgen aus Zeitgründen nur ein Brötchen gegessen, die “Senioren-Bravo” werden sie heute erst am Nachmittag lesen, zumal es in der Titelstory darum geht, wie man Schwindel bekämpft, wofür sich eigentlich nur über 70-jährige Politikerinnen und Politiker interessieren – sie sind auf dem Weg zur Stadtbibliothek in der Sorgenser Straße.