Dienstag, 1. Juli 2014

Zerstreutes Wohnen




















Der ultimative Ratgeber

Frauen und Männer in Deutschland werden durchschnittlich betrachtet immer älter. Die meisten möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben, vor Alten- und Pflegeheimen schrecken sie zurück, betreutes Wohnen lehnen sie ab. Bleibt: zerstreutes Wohnen.

Doch wie gestaltet man im Alter den Alltag, mit welchen Problemen muss man rechnen, wie kann man diese Probleme lösen oder auf die leichte Schulter nehmen?

Darauf bekommt man im Rheuma-Verein, in der Senioren-Bewegungsgruppe oder vom Hausarzt keine zufriedenstellenden Antworten. Aber vom Verfasser dieses Ratgebers, der sich in jede Situation hinein versetzt und den Leserinnen und Lesern auseinander setzt, womit sie von 7 Uhr morgens bis spät abends rechnen müssen, falls sie sich überhaupt noch an die Schwierigkeiten erinnern können, die sie soeben gehabt haben.

Thema dieses Ratgebers sind auch die schönen Seiten des Alters, die viel zu selten entdeckt werden. Der Autor macht sich auf die Suche nach diesen schönen Seiten. Vielleicht findet er welche. Wir werden lesen...

Eine Leseprobe

Heimgesetz

WG-Gründungen sollen erleichtert werden

Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeig­neten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein we­sentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Grün­dung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.

Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.

In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plät­zen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unter­stützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damali­gen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungs­bedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.

Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohne­rinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Be­wohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverord­nungen gelten.


Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsan­hörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html