Freitag, 18. Dezember 2015

Pflegestärkungsgesetz

Cornelia Rundt: "Widerspruch zwischen Verantwortung der Länder und Handlungsmöglichkeiten"

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege" darstelle.

„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.

„Die Umsteuerung in der Pflege ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens Sozialministerin.

Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."

Mittwoch, 21. Oktober 2015

Sofort gekauft

Schon der Anfang meines Ratgebers reicht

Ich bin oft in Burgdorf, fast täglich radele ich – meistens mit meinem Hund – dort hin. Unterwegs werde ich immer wieder auf diese Radtouren angesprochen – am häufigsten von einem Mann, dessen Schafe in einem Wald zwischen Engensen und Schillerslage grasen. Über den habe ich als Lokalredakteur vor vielen, vielen Jahren berichtet – daran erinnert er sich noch heute gern. Sogar die Schlagzeile meines damaligen Berichtes kennt er noch. “Pflug als Landräuber”.
Begegnungen

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Umlage beschlossen

Altenpflege: Alle sollen sich an Ausbildungskosten beteiligen

Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzent­wurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraus­sichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Ein­führung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.

Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die ge­zahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekom­men. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds ein­zahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen ab­hängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.

Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.

Montag, 5. Oktober 2015

Rang abgelaufen

Mein Ratgeber lässt witzige Veröffentlichungen hinter sich

Meine humorvolle Broschüre "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70" hat bei Amazon schon so mancher witzigen Veröffentlichung den Verkaufsrang abgelaufen. Gelaufen ist sie inzwischen auf Rang 1766. Doch der Verkauf kann sicherlich noch besser laufen. Dann läuft auch im Alter alles besser - sogar wenn man sich gelegentlich verläuft und deswegen den Hund vor dem Supermarkt vergisst.

Ein Rentner scheint meine Broschüre mehr als ein Mal gelesen zu haben. Deswegen hat er nicht mehr nur zerstreut gewohnt, er fuhr auch zerstreut so lange mit seinem Auto durch Nordrhein-Westfalen, bis er von seinem Enkel abgeholt und wieder nach Hause gebracht wurde. Wo beide in meinem Ratgeber nachschlugen, wie man zerstreutes Fahren vermeiden kann. Die Antwort lautet: gar nicht! Deshalb habe ich mich in meinem Ratgeber mit diesem Thema auch gar nicht beschäftigt.

Zur Verkaufsrang-Verbesserung hier klicken

+++Der Verkaufsrang-Ticker+++10. August 2015 Verkaufsrang auf 6796 gesunken-Lebenserwartung von Rentnerinnen und Rentnern sinkt+++18. August 2015 Verkaufsrang liegt wieder unter 2000-Rentenkassen stellen sich auf steigende Ausgaben ein+++20. August 2015 Immer mehr Großeltern wohlauf-Verkaufsrang bald unter 1000? Loblied auf brave Enkel+++22. August 2015 Seniorenberater schlagen Alarm-Verkaufsrang wird schlechter+++31. August 2015 Senioren jubeln-Ratgeber gibt es auch bei Hugendubel Hier klicken+++5. September 2015 Endlich da-der Werbezettel Hier klicken+++7. September 2015 Auf Vorschlag einer Leserin aus Wunstorf blog-Titel geändert in "Der witzigste Ratgeber seit es Vergessliche und Ratlose gibt"+++10. September 2015 Große Freude auf Fehmarn-Broschüre ist heute angekommen, Leseabend geplant+++12. September 2015 Kein lachhafter Wunsch Hier klicken+++Auch Schweizer wünschen sich ein längeres Leben-deshalb Ratgeber auch in der Schweiz erhältlich Hier klicken+++19. September 2015 Senioren traurig Ratgeber wird nicht mehr gekauft, also auch nicht mehr verschenkt. Verkaufsrang sinkt auf 9090. Hier ändern+++Auch hier kann der gefährliche Negativtrend wieder umgekehrt werden.+++5. Okober 2015 Immer mehr Senioren haben nichts zu lachen. Verkaufsrang sinkt auf über 10 000+++

Dienstag, 29. September 2015

Betreutes Einkaufen

Bei Rewe in Großburgwedel bei Hannover

Das halten wir schon einmal gemeinsam fest: Zerstreutes Wohnen ist besser als betreutes Wohnen, zerstreutes Einkaufen ist besser als betreutes Einkaufen. Dennoch ist bei Rewe gestern Abend betreutes Einkaufen eingeführt worden.

Ich passiere den Eingangsbereich des Supermarktes in Großburgwedel, die Glastür rechts öffnet sich, die Glastür vorn führt zur Kasse. Ich gehe durch die Glastür rechts und durch die Obst- und Gemüseabteilung, die Gänge sind eng, nach dem zweiten Versuch finde ich den Gang mit der Schokolade, ich suche "Ritter Sport Vollmilch", nicht weit von mir steht ein Mann, der so tut, als suche er ebenfalls etwas. Immer wieder schielt er zu mir herüber. Hat der Hunger?, denke ich. Will der etwas von meiner Schokolade ab haben?

Mit der "Ritter Sport Vollmilch" gehe ich an dem Mann vorbei, er blickt angestrengt weg. Gleich setzt er sich auf den Boden, stellt einen Hut vor sich hin, denke ich. Ich höre die Klingel, die eine zweite Kassiererin an eine zweite Kasse ruft und entscheide mich für die Abkürzung: Obst- und Gemüseabteilung, Eingangsbereich, Glastür vorn zur Kasse.

In der Obst- und Gemüseabteilung steht wieder dieser Mann, betrachtet nun nicht mehr angestrengt Süßigkeiten, sondern Obst. Der will etwas von mir, denke ich. In einem Supermarkt beobachtet und verfolgt zu werden, ist kein angenehmes Gefühl. Der Mann ist plötzlich wieder weg. Ich komme in den Eingangsbereich, die Schlange an der Kasse ist lang, die zweite noch nicht geöffnet. Da steht der Mann wie aus dem Boden gewachsen vor mir und behauptet, dass ich Schokolade stehlen will, der Filialleiter eilt herbei und macht mir den gleichen Vorwurf. Außerdem erteilt er mir Hausverbot für alle Rewe- und Penny-Filialen in Deutschland. Der Mann ist der "Hausdetektiv".

Auf den Schreck bin ich anschließend zum Penny-Markt in Großburgwedel geradelt, dort kaufte ich eine "Ritter Sport Vollmilch", die Kassiererin freute sich, dass ich das Geld abgezählt in der Hand hatte. Hatte ich schon im Rewe-Markt. Zerstreutes Bezahlen ist nicht so mein Ding.

Ab sofort kaufe ich nicht betreut bei Aldi und im Netto-Markt...In einem dieser Märkte ist kürzlich dies geschehen: Ich lege meine Waren auf das Band und bezahle sie. Die Kassiererin grinst über beide Ohren. Da ich fröhliche Leute mag, frage ich sie nach dem Grund. Sie antwortet: "Unter Ihrem rechten Arm klemmt eine Schokolade. Wollen Sie die nicht auch bezahlen?" Habe ich dann gemacht...




Samstag, 12. September 2015

Radio ffn

Kein lachhafter Wunsch

50 000 Euro sind im Topf: Radio ffn erfüllt Wünsche von Hörerinnen und Hörern. Der von mir heute geäußerte Wunsch dürfte ganz im Sinne von Seniorinnen und Senioren sein, die länger leben wollen. Länger lebt man bekanntlich mit Humor. Den Humorlosen kommt das nur so vor.

Gewünscht habe ich mir die Bestellung von 10 Exemplaren meiner Broschüre "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70", die an zerstreut Wohnende verschenkt werden. Diesen Wunsch mag man lachhaft finden, ist er aber gar nicht...

www.radioffn.de  

Donnerstag, 20. August 2015

Senioren- und Pflegestützpunkte

Viele Informationen und gute Beratung

Hannover. Die Finanzierung der Senioren- und PflegestützpunkteNiedersachsen (SPN) ist für die nächsten fünf Jahre sichergestellt. Darauf hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hingewiesen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem 2014 neu aufgestellten Förderangebot der Senioren- und Pflegestützpunkte den Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen auch in Zukunft passgenaue Hilfe und Beratung anbieten können." Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten.

Ziel der Landesregierung sind laut Ministerin Rundt flächendeckende Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und Beratungsangebot. Dazu gehören Möglichkeiten des ehrenamtlichen Einsatzes, Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren und die Pflege. Diese Anlaufstellen sind erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen im Alter, also um "zerstreutes Wohnen" geht, und sie bieten eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung.

In insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten, in der Region Hannover, in der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Göttingen sind diese Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Vorgehalten werden sie von den Kommunen bzw. von freien Trägern. Mit der Förderung werden der Zugang zu Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Wegen der Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier zusammengeführt werden.

„Ältere Menschen sind mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem umfangreichen Wissen mehr denn je wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft", so Cornelia Rundt. „In den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen erhalten sie deshalb auch Informationen, wie sie sich aktiv bürgerschaftlich engagieren können. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können - ein gutes und neutrales Beratungsangebot trägt dazu bei."

So viel Förderung gibt es pro „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen": Jeder SPN kann mit bis zu 40.000 Euro jährlich vom Land gefördert werden, zusätzlich können pro SPN bis zu 6.000 Euro an die Freiwilligenakademie Niedersachsen für die Organisation des DUO-Programms vor Ort gezahlt werden. Die Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen, mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro. Dazu kommen kommunale Beiträge in unterschiedlicher Höhe.

Mittwoch, 29. Juli 2015

Niedersachsens Beste

Kultusministerin empfängt ausgezeichnete Alten- und Krankenpflegeschülerinnen

Hannover. Lena von Häfen und Katharina Krüger sind Niedersachsens beste Altenpflege- bzw Krankenpflegeschülerinnen. Sie haben im Juni dieses Jahres erfolgreich am Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege" des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität in Berlin teilgenommen und bei der Endausscheidung den jeweils vierten Platz belegt.
Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat die beiden Pflegeschülerinnen im Kultusministerium am (gestrigen) Dienstag empfangen und ihnen den Dank der Landesregierung für ihre Teilnahme am Bundeswettbewerb ausgesprochen: „Der Wettbewerb zeigt, die Pflegeausbildung in Niedersachsen kann sich wirklich sehen lassen! Ich gratuliere zum erfolgreichen Vorentschied und zum guten Abschneiden auf Bundesebene. Bei unserem Treffen konnte ich feststellen: Lena von Häfen und Katharina Krüger sind zwei sehr kompetente und engagierte junge Frauen, die ihre Ausbildung sehr bewusst gewählt haben. Sie erfüllen ihre Aufgaben mit viel Kraft und fachlichem Wissen, aber auch mit einer großen Portion Empathie für die Menschen, die sie pflegen. Zwei tolle Beispiele für unsere ausgezeichnete Ausbildung und zwei gute Werbeträgerinnen für die Altenpflege und die Krankenpflege. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir noch mehr Jugendliche für diesen Beruf begeistern könnten."

Lena von Häfen, 22 Jahre alt, kommt aus Cuxhaven, besucht im zweiten Ausbildungsjahr die Mebino-Berufsfachschule für Altenpflege Hannover und absolviert ihre praktische Ausbildung im Dr. Wilkening Pflegeheim in Hannover. Die 21-jährige Katharina Krüger war Schülerin der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Herzogin Elisabeth Hospitals Braunschweig, dort absolvierte sie auch ihre praktische Ausbildung, die inzwischen abgeschlossen ist. Beide wurden von ihren Schulen für den Wettbewerb vorgeschlagen.
Der Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege" wurde in diesem Jahr zum fünften Mal vom Verein zur Förderung pflegerischer Qualität veranstaltet. Eines der Hauptziele des Bundeswettbewerbs ist die Stärkung des Ansehens des Pflegeberufs in der Gesellschaft und das Hervorheben der anspruchsvollen Arbeit / der Ausbildung in der Pflege. In diesem Jahr hatten sich Schulen mit mehr als 25.000 Schülern in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Säuglings- und Kinderkrankenpflege sowie aus Modellprojekten der generalistischen Ausbildung am Bundeswettbewerb beteiligt. In die Endrunde kamen 23 Bewerberinnen und Bewerber. Neben theoretischen Aufgaben mussten sie sich auch einer praktischen Wettbewerbsprüfung stellen. Unter anderem waren Einzelwettbewerbe in den Kategorien „Planung von Pflegeprozessen", „Pflegepraxis" und „fachliches Kolloquium" zu absolvieren.

Anmerkung: Kenntnisse über "Zerstreutes Wohnen" können sich Lena von Häfen und Katharina Krüger beim Lesen meines Ratgebers aneignen. Sie müssen nur hier klicken.

Dienstag, 14. Juli 2015

Niedersächsischer Landtag

Diskutiert über zerstreutes Wohnen

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - be­schlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflege­bedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzent­wurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.

Mittwoch, 4. März 2015

Neue Sichtbremse für Strände

Olaf Lies liest Sichtbremsen-Touristen jeden Wunsch von den
Augen ab.
















Ist noch breiter

Berlin. Wenn der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies da rein kommt, dann schafft das auch jede und jeder über 70. Vorgestellt worden ist diese kletterfreie Sitzgelegenheit auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin. Entwickelt wurde sie von Studentinnen und Studenten aus Niedersachsen.

An der Nord- und Ostsee wird diese Sitzgelegenheit auch Strandkorb genannt. Bevorzugt wird sie von Einheimischen und von Touristen, die am Strand nicht mehr hoch kämen, wenn sie sich erst einmal niedergelassen hätten. Deshalb schieben sie solche Sichtbremsen den anderen vor die plätschernden Wellen. Hinter Strandkörben liegen, bedeutet also: Vom Meer nichts gesehen haben.

Der neue Strandkorb ist auch noch breiter als die bisherigen, und zwar laut Olaf Lies sogar deutlich, er bietet Platz für Rollstuhl und Kinderwagen. Die Sitzbank ist höher, die Fußstützen können nach unten und nach oben bewegt werden. So bekommen auch alle über 70 Bewegung an der frischen Luft.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister will sich diesen Strandkorb ins Ministerium stellen. Dann sieht man ihn dort noch seltener als sonst schon. Außerdem soll dieser Korb, wenn er denn erst in Massen hergestellt wird, Massen von Touristen anlocken. Das könnte stimmen. Für alle Orte in den Bergen. Denn wenn man das Meer am Strand vor lauter Körben nicht mehr sieht, kann man gleich in den Harz oder in die Alpen fahren...

Samstag, 10. Januar 2015

Post von Alina

"Malör" auf einem Spielplatz

“Mein Opa ist eigendlich noch gans fitt”, schreibt mir die neunjährige Alina aus Düsseldorf. Doch auf einem Spielplatz sei es zu einem “Malör” gekommen. Dort habe ihr Opa den Halt auf einer Drehscheibe verloren: “Da wahr das Bein kapud.” Nun liege ihr Opa im Krankenhaus. “Aber traurik ist er nicht mer”, schreibt Alina. Eine Krankenschwester habe ihm ein Buch gegeben: “Das ist von dir.”

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