Altenpflege: Alle sollen sich an Ausbildungskosten beteiligen
Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem
Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am
(heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf für eine Umlage in der
Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Der Bedarf an
Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich
bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen
künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der
Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie
ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen
Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr
Gerechtigkeit.
Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege
sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein
Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200
Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen
ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle
Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz
zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.
Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege
könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die
Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit
die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und
zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.
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