Freitag, 18. Dezember 2015

Pflegestärkungsgesetz

Cornelia Rundt: "Widerspruch zwischen Verantwortung der Länder und Handlungsmöglichkeiten"

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege" darstelle.

„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.

„Die Umsteuerung in der Pflege ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens Sozialministerin.

Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."