Cornelia Rundt: "Widerspruch zwischen Verantwortung der Länder und Handlungsmöglichkeiten"
Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im
Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren
Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege"
darstelle.
„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem
der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch
bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die
Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw.
nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die
Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein
ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung
Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und
wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem
Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der
Pflege-Politik des Bundes geben.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es
handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung
der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die
sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf
Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere
Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.
„Die Umsteuerung in der Pflege
ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele
wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz
vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten
Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen
andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der
folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich
bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens
Sozialministerin.
Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur
rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie
die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in
Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist
bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien
verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich
fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des
Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.
Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten
Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die
gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig
ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie
bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia
Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag
Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen.
Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr.
Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen,
die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in
Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der
Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des
Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu
einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem
Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK
Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies
durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den
Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK
Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen
setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von
Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen
darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine
Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die
Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."