Freitag, 26. Februar 2016

Niedersachsen stimmt zu

Gute Pflege - gute Bezahlung

Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.

„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar." 

Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten. 

„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."

Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger. 

„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.