Gute Pflege - gute Bezahlung
Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der
Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der
Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt
werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender
verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet
werden.
„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin
Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die
Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege
von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser
qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten
Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen,
Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar."
Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz
werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für
Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen
Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten.
„Es
ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns
fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe,
um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den
nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und
entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der
Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger
Systeme."
Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für
die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege -
egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die
Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der
Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger.
„Bei
generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung
mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau
der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der
Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.