Mittwoch, 8. Februar 2017

Fachkräftemangel beheben

Verordnung auf Eis gelegt

Hannover. Mit mehr Anreizen bei der Ausbildung will die niedersächsische Landesregierung den Fach­kräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Dazu soll unter anderem ein Ausgleichsverfah­ren zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten beitragen. Alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sollen an den Kosten der Ausbildung in der Al­tenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie selber ausbilden oder nicht. 

Da aber paral­lele Umlageverfahren auf Landes- und auf Bundesebene vermieden werden sollen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Umsetzung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung zu­nächst um ein Jahr zu verschie­ben. Dazu sollen nun die die betroffenen Verbände angehört werden.

Die Einführung des Ausgleichsverfahrens soll den Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die heute bereits ausbilden, beseitigen und so mehr Gerechtigkeit schaffen. Trittbrettfahrer wer­den danach zur Kasse gebeten. Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dieses Umlageverfahren bereits in diesem Jahr an den Start gehen. Das entsprach der Beschlusslage vom Dezember 2015. Doch im März 2016 brachte die Bundesregierung ei­nen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (die so ge­nannte Generalistik) in den Bun­destag ein. Dessen Beratung ist allerdings zurzeit ins Sto­cken geraten. 


Sollte die Generalistik in dieser Wahlperiode des Bundestages eingeführt werden, kann die Verordnung des Landes aufgehoben werden. Sollte die Umsetzung eines Bundesumlagever­fahrens dagegen scheitern, kann das Land ab dem Jahr 2018 das eigene Umlageverfahren einführen. 

Für Sozialministerin Cornelia Rundt steht außer Frage, dass eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen ori­entierte Pflege nur durch engagierte, motivierte Mitar­beite­rinnen und Mitarbeiter sicherge­stellt werden kann. Dazu gehöre neben einer guten Be­zah­lung auch eine gute Ausbildung, so Rundt. Die Ausbildungsumlage soll Betriebe veranlassen, mehr auszubilden und damit die Mög­lichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bie­ten.